Projekt:
Auftraggeber:
Bearbeitungszeitraum:
Schiffbarmachung Großräschener See
LMBV mbH
2018 - 2019
Das Land Brandenburg und der Zweckverband Lausitzer Seenland (LSB) planen die Schiffbarmachung und touristische Nutzung des Großräschener Sees. Durch die geplante Ausweisung des Großräschener Sees als schiffbares Gewässer des Landes Brandenburg sind Auswirkungen auf das am südlichen Ufer angrenzende SPA-Gebiet "Lausitzer Bergbaufolgelandschaft" (DE-4450-421) nicht ausgeschlossen.
Die FFH- Verträglichkeitsuntersuchung sollte prüfen, ob die Schiffbarmachung eine erhebliche Beeinträchtigung des SPA-Gebietes zur Folge hätte und ob diese potenziellen Beeinträchtigungen durch die Einrichtung einer dauerhaften Absperrung eines Bereiches durch Betonnung ausgeschlossen werden können.
Besonderes Augenmerk lag bei diesem Vorhaben auf die Vereinbarkeit der touristischen Nutzung des Sees und dem Schutz der Brut- und Zugvogelarten in dessen Umfeld.
Als relevante Wirkfaktoren der Schiffbarmachung waren die anlagenbedingten Wirkungen durch Lärm, Wellenschlag und optische Störreize von Bedeutung, von denen zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen für die Brutvögel der Röhrichte und Gewässer sowie die Zug- und Rastvögel zu erwarten waren.
Als relevante Arten sind Zwergtaucher, Haubentaucher, Flussregenpfeifer, Graugans, Teichrohrsäger und Rohrweihe zu nennen. Um die Auswirkungen der Schiffbarmachung zu reduzieren wurden 4 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erarbeitet. So wurde eine 300m breite Schutzzone am Südwestufer ausgewiesen, die durch dauerhafte Austonnung aller 100m einen Rückzugsbereich für die Brutvögel schaffen soll. Zudem sind durch Betretungs- und Befahrungsverbote der Flachwasserbereiche am Westufer die Störwirkungen für die Brutvögel stark zu reduzieren. Als Schutz der Zug- und Rastvögel auf dem Großräschener See gilt ein Nachtfahrverbot von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang in der Zeit von Oktober bis Ende März.