Subatzus & Bringmann GbR

Büro für Baumbegutachtung und Landschaftsarchitektur

Landschaftsplanung - Referenzen

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Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 12 "Reppist"

Zweckverband Lausitzer Seenland (über PB Wolff)

2016

  • Eiche_GOP_Reppist
  • Kulturhaus_GOP_Reppist
  • Spielwiese_GOP_Reppist
  • Treppe_GOP_Reppist
  • Plan_Versiegelung_GOP_Reppist
Eiche_GOP_Reppist1 Kulturhaus_GOP_Reppist2 Spielwiese_GOP_Reppist3 Treppe_GOP_Reppist4 Plan_Versiegelung_GOP_Reppist5

Der Vorhabenträger (Zweckverband Lausitzer Seenland) plante im Jahr 2016 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 12 „Reppist“ in der Stadt Senftenberg die Schaffung des Baurechts auf den Flurstücken 124/1 und 2/5 der Gemarkung Reppist. Im Rahmen der B-Plan-Erstellung sollten die Flächen als Sondergebiet für touristische Zwecke ausgewiesen und entwickelt werden. Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst etwa 0,63 ha.

 

Für die Aufstellung des B-Planes Nr. 12 war die Erstellung eines Grünordnungsplanes (GOP) inklusive Eingriffs- und Ausgleichsplanung gemäß § 14 BNatSchG (Kompensationskonzept) sowie die Betrachtung des Besonderen Artenschutzes (Prüfung der Artenschutzbelange gemäß § 44 BNatSchG) erforderlich.

 

Mit der Umsetzung des Vorhabens ist eine Neuordnung der Flächen innerhalb der Flurstücke verbunden. Alte Gebäudekomplexe werden bzw. wurden bereits abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Mit der Umnutzung des Grundstücks entstehen erhebliche bzw. nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, die sich nicht vermeiden oder mindern lassen. Folgende Konflikte sind mit dem Vorhaben verbunden:

 

K1: anlagebedingter Verlust von Gehölzflächen (464m²), Schutzgut Biotope

K2: anlagebedingter Verlust von Teillebensräumen und Reproduktionsstätten für Arten der Gebäudebrüter (1–3 Brutpaare), Schutzgut Arten

 

Zur Kompensation der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen wurden vier Vermeidungs- und drei Ausgleichmaßnahmen erarbeitet.