Subatzus & Bringmann GbR

Büro für Baumbegutachtung und Landschaftsarchitektur

Baumbegutachtung - Referenzen

Projekt:

Auftraggeber:

Bearbeitungszeitraum:

Erstellung und Betreuung Baumkataster (allg. Aussagen)

verschieden

ab 2010

  • GPS-Aufnahme_Baumkataster
  • Allee_Baumkataster
  • Handcomputer_Baumkataster
  • Aufnahmebogen_Baumkataster
  • Besonderheit_Baumkataster
GPS-Aufnahme_Baumkataster1 Allee_Baumkataster2 Handcomputer_Baumkataster3 Aufnahmebogen_Baumkataster4 Besonderheit_Baumkataster5

Das Baumkataster ist ein digitales Verzeichnis, in dem Stadt-/Straßenbäume verwaltet werden. Alle Bäume erhalten eine eindeutige Nummer, mit der diese identifiziert werden können. Das Anlegen und Pflegen eines Baumkatasters ist für die Verwaltung unumgänglich, da die Bäume im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht nur gepflegt werden müssen, sondern auch eine gerichtsfeste Dokumentation aller möglichen Maßnahmen für mögliche Schadensfälle erstellt werden muss. Mit dem Baumkataster können jederzeit sämtliche Daten, die für die Unterhaltung der Bäume notwendig sind, in kürzester Zeit abgerufen werden, um Pflegemaßnahmen kostengünstig zu koordinieren und die Vitalität und den Gesundheitszustand der Bäume über mehrere Jahre zu dokumentieren.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Baumkontrollen müssen im Sinne der Nachweispflicht dokumentiert werden. Dieser Nachweis nach der GALK hat manipulationssicher und damit gerichtsfest mit Angaben zu Erfassungsdatum, Kontrolleur, Ort und Prüfergebnis zu erfolgen.

 

Mit dem Baumkataster werden folgende Ziele verfolgt:

  • Kontrolle von Bäumen im öffentlichen Raum, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten
  • Vorbereitung und Dokumentation der regelmäßigen Baumkontrollen
  • Dokumentation der bei der Baumkontrolle festgestellten Mängel
  • Dokumentation der durchgeführten Pflege- und Sanierungsmaßnahmen
  • Erfassung von Bestand und Änderungen hinsichtlich Umfang und Vitalität der Bäume
  • Dokumentation der Datengrundlagen für die Erstellung von Leistungsbeschreibungen bei der Vergabe von Pflegeleistungen
  • Gerichtssicherer Nachweis der geforderten Baumkontrolle zur Abwehr von möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter
  • Planungen zur Entwicklung des Baumbestandes anhand aktueller Bestandsdaten (Gattung, Alter, Gesundheitszustand oder Eignung)
  • Ermittlung von Daten für die Kosten- und Leistungsrechnung und damit für die betriebswirtschaftliche Steuerung
  • Ermittlung von Informationen über den aktuellen Baumbestand, Standorte und Zustand der städtischen Bäume zur Beantwortung der Fragen von Bürgern, der fachlichen und politischen Gremien
  • Verbesserte Koordination von Ersatzpflanzungen, die im Rahmen der Eingriffsregelung notwendig sind