Subatzus & Bringmann GbR

Büro für Baumbegutachtung und Landschaftsarchitektur

Baumbegutachtung - Referenzen

Projekt:

Auftraggeber:

Bearbeitungszeitraum:

Baumgutachten (allgemeine Aussagen)

verschieden

laufend

  • Anfahrschaden_Baumgutachten
  • Astgabel_Baumgutachten
  • Flutrinne_Kaditz_Baumgutachten
  • Kronenverankerung_Baumgutachten
  • Salzschaden_Baumgutachten
  • Spielbaum_Baumgutachten
Anfahrschaden_Baumgutachten1 Astgabel_Baumgutachten2 Flutrinne_Kaditz_Baumgutachten3 Kronenverankerung_Baumgutachten4 Salzschaden_Baumgutachten5 Spielbaum_Baumgutachten6

Als Grundlage für die Aufnahme und Bewertung der Bäume wird die „FLL-Richtlinie für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ (Ausgabe 2010) herangezogen.

Die Baumkontrollrichtlinien gelten für Bäume an Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel- und Sportanlagen, in Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen, auf Friedhöfen, an Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen.

„Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgend, hat jeder, der einen Verkehr eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf dem seiner Verfügung unterstehenden Grundstück duldet, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu schaffen, d. h. für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Das schließt den verkehrssicheren Zustand der Bäume mit ein.“, so die einleitenden Sätze der FLL-Baumkontrollrichtlinie.

Inhaltlich wird bei der Richtlinie der Zustand des Baumes anhand von Symptomen (Körpersprache der Bäume), des Baumstandortes und Veränderungen des Baumumfeldes betrachtet. Außerdem wird die Entwicklungsphase, das Baumalter sowie die Baumart bei der Bewertung berücksichtigt.

 

Die Baumaufnahme erstreckt sich auf Symptome:

  • in der Krone
  • am Stamm
  • am Stammfuß/Wurzelanlauf
  • im Wurzelbereich
  • Baumumfeld.

Die Baumbeurteilung geht vom augenblicklichen Zustand aus. Es werden erkennbare Schäden und Beeinträchtigungen im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich festgestellt und anschließend beurteilt. Bei der Beurteilung existieren eine Reihe von verschiedenen Beurteilungsmethoden. Die am häufigsten angewendete Methode zur Erfassung der Schadensbeurteilung ist die visuelle Ansprache der Bäume. Die Methode beruht auf der Tatsache, dass der Baum auf Verletzungen, Krankheiten u.a. Kalamitäten individuell reagiert und dies für eine lange Zeit, z.B. an der Rinde, für Fachleute noch erkennbar ist. Bei der visuellen Baumkontrolle wird folgendes beurteilt:

  • in der Baumkrone der Anteil der Belaubung (vor allem an der Peripherie), Blattgröße, Nekrosen, Blattverfärbungen, Spitzendürre, Längenzuwachs der Triebe, Schäden an Ästen, Aststummel usw.,
  • am Stamm Rinden- und Holzschäden, nässende Stellen, Faulherde, Überwallungen, Einwüchse (z.B. Nägel), Pilzfruchtkörper,
  • im Wurzelbereich Schädigungen und Faulstellen am Wurzelanlauf sowie weitere beeinträchtigende Faktoren, wie Abgrabungen, Aufschüttungen, Bodenverdichtungen, Bodenversiegelungen usw.

Die Gutachten schließen mit einer Maßnahmenempfehlung ab.