Subatzus & Bringmann GbR

Büro für Baumbegutachtung und Landschaftsarchitektur

Landschaftsplanung - Referenzen

Projekt:

Auftraggeber:

Bearbeitungszeitraum:

Abschlussbetriebsplan Restloch Heide VI (LBP und FBA)

LMBV mbH

2017 - 2018

  • Ostufer_Restloch_HeideVI
  • Moorfrosch_Restloch_HeideVI
  • Sonnentau_Restloch_HeideVI
  • Suedufer_Roehricht_Restloch_HeideVI
  • Zauneidechse_Restloch_HeideVI
Ostufer_Restloch_HeideVI1 Moorfrosch_Restloch_HeideVI2 Sonnentau_Restloch_HeideVI3 Suedufer_Roehricht_Restloch_HeideVI4 Zauneidechse_Restloch_HeideVI5

Die LMBV mbH plant für den ehemaligen Tagebau Heide VI die Aufstellung eines Abschlussbetriebsplans.

Das Sanierungsgebiet des ehemaligen Tagebaus Heide VI liegt länderübergreifend im Süden des Landes Brandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Der Geltungsbereich (ca. 408 Hektar) des Abschlussbetriebsplanes (ABP) Restloch Heide VI (Teil Brandenburg) umfasst den brandenburgischen Teil des ehemaligen Tagebaues Heide VI mit den Baufeldern 1 bis 4 und 6. Das Baufeld 5 (Restloch V) befindet sich nicht im Eigentum der LMBV mbH. Unmittelbar südöstlich grenzt das Land Sachsen an.

 

Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) stellt die naturschutzrechtliche Fachplanung mit Flächenbilanzierung, Aussagen zur Betroffenheit geschützter Biotope, zu Schutzgebieten und zu Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen dar. Ergänzend erfolgte die Erarbeitung eines Fachbeitrags zum speziellen Artenschutz (FBA), dessen Ergebnisse in die Konfliktanalyse einflossen.

 

Zur Erarbeitung des LBP erfolgten 2014 eine flächendeckende Biotopkartierung sowie für die Sanierungsbereiche eine faunistische Bestandserfassung der Artengruppen Amphibien, Reptilien und Brutvögel. Ergänzt wurden diese Daten durch eine Untersuchung von März bis Juni 2015 auf Vorkommen von planungsrelevanten Großvogelarten (Greifvögel und Kolkrabe) in den Forstflächen westlich des Restlochs sowie Angaben des Artdatenkatasters des Landes Sachsen.

 

Die Konfliktanalyse mit der Bewertung der schutzgutbezogenen Eingriffsschwere ergab, dass erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen ausschließlich für das Schutzgut Arten und Biotope zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung von konfliktvermeidenden und CEF-Maßnahmen entsprechend FBA-Planung sowie von Kompensationsmaßnahmen gemäß LBP werden Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG vermieden und nachhaltige Eingriffe in den Landschaftshaushalt kompensiert.

 

2017 erfolgte eine Aktualisierung der Planungsunterlagen auf Grundlage neuer Rahmenbedingungen und ergänzender Bestandserfassungen.